Sprungziele
Seiteninhalt

Fahrerlaubnis / Zulassung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Wohnbauförderung


Der Bereich Wohnbauförderung des Landratsamtes Hildburghausen berät Bauwillige, Kaufinteressenten und Hauseigentümer zum Neubau oder Erwerb eines vorhandenen Eigenheims, dessen Ausbau oder Erweiterung sowie zur Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum zur Förderung mit zinsgünstigen Darlehen.

Auskünfte zu den Förderbedingungen sowie die aktuellen Zinskonditionen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank.

Eine individuelle Beratung erhalten Sie im Bauamt des Landratsamtes Hildburghausen, Raum-Nr. 1.73, zu folgenden Sprechzeiten:

Montag: 8.00 bis 12.00
Dienstag: 8.00 bis 12.00 und 12.30 bis 16.30
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 17.30

Die für die Antragstellung notwendigen Formulare erhalten Sie hier:


Anträge zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung (Innenstadtstabilisierungsprogramm-ISSP) und zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Mietwohnungen) sind direkt beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar zu stellen. Antragsformulare sind im Internet unter www.thueringen.de/de/tlvwa erhältlich.

Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug geförderter Wohnungen (Sozialwohnungen)

Der Bereich Wohnbauförderung für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug geförderter Wohnungen (Sozialwohnungen) zuständig. Dazu ist es erforderlich, einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Folgende Formulare sind ausgefüllt einzureichen:

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

Formblatt ThürBau III a - Einkommenserklärung für Antragsteller/ Wohnungssuchende zur Berechnung des Einkommens nach §§ 20 bis 24 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz)

Formblatt ThürBau III b Einkommenserklärung für Familienangehörige zur Berechnung des Einkommens nach §§ 20 bis 24 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz) 

Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter:

Erläuterungen zum Formblatt ThürBau III a - Einkommenserklärung für Antragsteller / Wohnungssuchende

Erläuterungen zum Formblatt ThürBau III b - Einkommenserklärung für Familienangehörige

© 2024 Landkreis Hildburghausen