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Aufgaben / Bürgerinformation / Dienstleistungen

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Jugendhilfeausschuß

Der Jugendhilfeausschuß befaßt sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe des Landkreises. Er hat Beschlußrecht im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel, der von ihm erlassenen Satzung und gefaßten Beschlüsse. Gemeinsam mit  der Verwaltung ist er integraler Bestandteil des Jugendamtes.

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist bundesgesetzlich innerhalb des SGB VIII (Kinder-und Jugendhilfegesetz) sowie landesgesetzlich innerhalb des Thüringer Kinder-und Jugendhilfeausführungsgesetzes (ThürKJHAG) geregelt. Im Gegensatz zu allen anderen kommunalen Ausschüssen spiegelt der Jugendhilfeausschuß nur teilweise die politischen Mehrheitsverhältnisse der Vertretungskörperschaft (Kreistag) wieder, da er auch von stimmberechtigten Vertretern der freien Jugendhilfe besetzt ist. Daneben sind nach landesgesetzlicher Festlegung beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuß tätig.

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