Online- Zulassung/ Abmeldung 24/7 nutzbar
Voraussetzungen zur Nutzung des i-Kfz-Portals
1. Fahrzeugdokumente beim Abmeldungen:
- Kfz-Kennzeichen haben Stempelplaketten mit
verdecktem Sicherheitscode (seit 01.01.2015) zugewiesen - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein seit 01.01.2015 ausgestellt) mit verdecktem Sicherheitscode
- Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
2. Identifikation im Internet bei Zulassungsvorgängen:
Natürliche Person
Sie benötigen einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektrischen
Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID),
sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone
mit kostenloser „AusweisApp2“ ( www.ausweisapp.bund.de )
Juristischer Person
Für Online-Anträge müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Hierzu benötigen Sie ein Unternehmenskonto.
Unter folgendem Link Unternehmenskonto - Startseite
(www.mein-unternehmenskonto.de ) haben Sie die Möglichkeit,
ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen.
ELSTER-Organisationszertifikate können sowohl für Mein ELSTER
als auch für den Login über Mein Unternehmenskonto
verwendet werden.
Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre ELSTER-Zertifikatsdatei
mit der Sie Zugang zu Ihrem Benutzerkonto erhalten.
3. Zahlungsmöglichkeiten der i-Kfz-Vorgänge
Es bestehen ausschließlich folgende Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung:
- Lastschrift
- Kartenzahlung per Kreditkarte online
- keine Zahlung über Paypal möglich
Die Antragsbearbeitung erfolgt vollautomatisiert über das Portal.
Ihr Fahrzeug ist sofort außer Betrieb gesetzt bzw. zugelassen.
Dies wird an ihre Versicherung und an das zuständige Hauptzollamt
bezüglich der Kfz-Steuer weitergeleitet.
Der Halter erhält von der Zulassungsbehörde eine schriftliche Information.
Bei Fragen zu i-Kfz nutzen Sie bitte die Informationsseiten und Erklärvideos
auf der Internetseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Dort finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Hinweis zur Anbringung von Plaketten
Anbringung der Stempel-/ und Hauptuntersuchungsplakette
Die Landratsamt Stempelplaketten und die Hauptuntersuchungsplakette bringen Sie mit Hilfe des Plakettenträgers auf Ihre Kennzeichenschilder/Ihr Kennzeichenschild auf.
Eine ausführliche Videoanleitung können Sie über folgenden Link aufrufen:
Wichtige Hinweise:
Bitte kontrollieren Sie die Übereinstimmung der auf dem/den Plakettenträger/n aufgedruckten Kennzeichen und die letzten 6 Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer mit denen in der beiliegenden Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeuges.
Das/Die Kennzeichen muss/müssen an den Stellen, an denen die Plakettenträger verklebt werden, sauber sowie staub- und fettfrei sein. Kleberreste der früheren Plaketten müssen entfernt werden.
Vor dem Verkleben der Plakettenträger diese bitte an der Perforation vereinzeln, das Schutzpapier im unteren Bereich entfernen, hierbei den Kleber nicht berühren und gemäß Abb. 1 - 3 auf dem vorderen und hinteren Kennzeichenschild verkleben.
Der untere Rand des Plakettenträgers muss unmittelbar am schwarzen Rand des Kennzeichens verklebt werden (s. Abb. 1 + 2)!
Kennzeichengrößen
Die Ausgestaltung der Kennzeichen sowie die zulässigen Maße sind
durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gesetzlich vorgeschrieben.
Die zulässigen Kennzeichenformen und Größen sind abhängig
von der Fahrzeugart.
PKW/LKW/alle Arten von Anhängern |
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Einzeiliges Kennzeichen |
460mm/520mm x 110mm |
Zweizeiliges Kennzeichen |
250mm/280mm/340mm x 200mm |
Krafträder/Motorräder über 125 ccm |
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Zweizeiliges Kennzeichen |
180mm/200mm/220mm x 200mm |
Kleinkrafträder und Leichtkrafträder bis 125 ccm |
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Zweizeiliges Kennzeichen |
255mm/240mm x 130mm |
Für die KFZ- Zulassung oder Abmeldung
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