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Abfallgebühren

Nr. 99001001002000
Abfallwirtschaft@lrahbn.thueringen.de

Zu Vermeidung, Verwertung sowie Entsorgung von Abfällen berät Sie der Bürgerservice der Abfallwirtschaft.

Auf der Internetseite:    www.abfallwirtschaft-hildburghausen.de

 erfahren Sie alles Wichtige zur Entsorgung Ihrer Abfälle wie z.B. für Hausmüll bzw. Restabfall, Altpapier, gelbe Tonne, Batterien, Elektroaltgeräte, Biotonne, Sperrmüll usw.

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger organisiert der Landkreis die ordnungsgemäße Abfallentsorgung. Bei Fragen zu Ihren Abfallgebühren als auch für die Anmeldung bzw. Ummeldung von Personen und Haushalten stehen wir Ihnen zu Verfügung.

Die Abfallgebühren werden jährlich entsprechend der gültigen Gebührensatzung des Landkreises erhoben. Je nach Wohnsitz bzw. Standort müssen sich private Personen und Gewerbebetreibende bei der Abfallwirtschaft an- oder abmelden. Dazu sind die Ab-, An-, oder Ummeldungen im Amt unaufgefordert und zeitnah vorzulegen.

Abrechnung der Behälterentleerungsgebühr der privaten Haushalte nach Mindestvolumen

Bei der Abrechnung der Behälterentleerungsgebühr nach Mindestvolumen werden unabhängig vom tatsächlichen Restmüllaufkommen 6 Liter pro Person und Woche, die angemeldete Personenzahl im Haushalt und die Größe des Restmüllgefäßes zugrunde gelegt.

Berechnungsbeispiel für die Anzahl der Mindestleerungen für einen 2-Personenhaushalt mit einer 80 l Tonne:  6 Liter x 2 Personen x 52 Wochen: 80 l = 7,8 Leerungen

Berechnungsbeispiel für den Mindestgebührensatz für einen 2-Personenhaushalt mit einer 80 l Tonne
:  6 Liter x 2 Personen x 52 Wochen x 0,051187 = 31,94 €

Abrechnung der Behälterentleerungsgebühr für Gewerbetreibende nach Mindestvolumen

Die Anzahl der Mindestleerungen für andere Herkunftsbereiche beträgt 8 Behälter pro Jahr, unabhängig von der Gefäßgröße.

Volltext

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
  • die Abfallberatung
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

Kosten

Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.

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