Akteneinsicht und Aktenkopie beantragen
Nr. 99146014080000Volltext
Als antragstellende Personen, Adressaten eines Verwaltungsakts oder sonst an einem Verwaltungsverfahren Beteiligte können Sie Einsicht in die Akten des jeweiligen Verwaltungsverfahrens erhalten. Weitere Personen müssen ein berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht nachweisen.
Das Recht auf Akteneinsicht bezieht sich nur auf die das Verwaltungsverfahren betreffenden Akten und dabei auch nur, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung der rechtlichen Interessen von Ihnen als Beteiligte oder Beteiligtem erforderlich ist.
Einschränkungen der Akteneinsicht ergeben sich aus gesetzlichen Regelungen oder wegen berechtigter Interessen einer anderen Person - insbesondere aus dem Steuergeheimnis, dem Sozialgeheimnis, dem Datenschutz sowie dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Dieselben Voraussetzungen und Rahmenbedingungen gelten auch für das Anfertigen einer Kopie oder eines Scans einer Verwaltungsakte.
Teaser
Als beteiligte Person können Sie Einsicht in behördliche Akten des betreffenden Verfahrens beantragen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, von welcher Sie A kteneinsicht und Aktenkopie benötigen.
Kosten
Für das Anfertigen von Kopien und Scans von Verwaltungsakten wird eine Gebühr erhoben. Regelungen dazu finden Sie in der Anlage 1 zur Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung - hier insbesondere die Ziffern 1.4.1.2, 2.1.1, 2.1.3 und 2.1.4.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Formulare
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, von welcher Sie Akteneinsicht und Aktenkopie benötigen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales