Anzeige des Wechsels des Betreibers einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Nr. 99129051261000Volltext
Nach einem Wechsel des Betreibers einer nach § 46 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) prüfpflichtigen Anlagen (ausgenommen Heizölverbraucheranlagen) hat der neue Betreiber den Wechsel unverzüglich anzuzeigen.
Teaser
Den Betreiberwechsel einer prüfpflichtigen Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Verfahrensablauf
- der neue Betreiber wird von der Wasserbehörde in einer Datenbank oder einem Verzeichnis erfasst
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Untere Wasserbehörden beim örtlich zuständigen Landratsamt oder der örtlich zuständigen kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
Benennung der betreffenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, des bisherigen und des neuen Betreibers
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Anzeigeformular
Kosten
Die Höhe der Gebühr bestimmt sich aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Gebührenhöhe ist von der Art der Anlage und des damit verbundenen Prüfaufwandes abhängig. Die Gebührenspanne reicht von 60 € bis zu 2.500 €.
Frist
Die Anzeige des Betreiberwechsel ist durch den neuen Betreiber unverzüglich nach dem Wechsel vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitung einer Anzeige dauert durchschnittlich zwei Wochen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz