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Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen
  • Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten)
  • Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten
  • Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden
  • sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde in deren Gebiet die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.

Rechtsgrundlage

© 2024 Landkreis Hildburghausen