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Bauen - Anzeige der Genehmigungsfreistellung eines Bauvorhabens

Nr. 99012008000000

Teaser

Für bestimmte Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung. Statt einer Baugenehmigung ist nur eine Anzeige erforderlich. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. 

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:

Bauzeichnungen

Baubeschreibung

Lageplan

Auszug Liegenschaftskarte

bautechnische Nachweise

Stellplatznachweis

statistischer Erhebungsbogen  

Antrag auf Abweichung oder Befreiung

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Verfahrensablauf

Der Bauherr hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.

Die Gemeinde legt eine Fertigung der Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, sofern sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

Die Gemeinde kann erklären, dass eine Überprüfung der Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen soll oder andere Gründe für die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vorliegen.

Kosten

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.



Hinweise (Besonderheiten)

 Die Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von den Anforderungen der Erstellung und Prüfung der bautechnischen Nachweise.

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