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Bauen - Bescheinigung über die Bauausführung hinsichtlich des geprüften Brandschutznachweis und Standsicherheitsnachweis erbringen

Volltext

Die Bauausführung von Vorhaben wird durch die Bauaufsichtsbehörde oder durch den Prüfingenieur / die Prüfingenieurin hinsichtlich der Einhaltung des von ihnen geprüften Brandschutznachweises oder Standsicherheitsnachweises überwacht. Der Prüfingenieur / die Prüfingenieurin bescheinigt die ordnungsgemäße Bauausführung.

Im Rahmen der Bauüberwachung ist der Bauaufsichtsbehörde und Prüfingenieuren jederzeit Zutritt zur Baustelle und Betriebsstätte sowie Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten, in die CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebene Aufzeichnungen zu gewähren.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.



Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

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