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Bauen - Gebrauchsabnahme eines fliegenden Baus

Nr. 99012096058000

Volltext

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Das können zum Beispiel Fahrgeschäfte, Zelte und ähnliche bauliche Anlagen sein.

Die Aufstellung des fliegenden Baus müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Teaser

Die Aufstellung eines fliegenden Baus müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare und weitere Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

Verfahrensablauf

  • Die unteren Bauaufsichtsbehörde entscheidet anhand der erforderlichen Unterlagen über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.
  • Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen das Prüfbuch vorlegen. Das Prüfbuch wird für die Ausführungsgenehmigung von der erteilenden Behörde für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und kann auch erforderliche Auflagen enthalten. 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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