Sprungziele
Seiteninhalt

Startseite

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Beistandschaft

Nr. 99016001000000

Beistandschaften sind Hilfen des Jugendamtes für den Elternteil, der die tatsächliche elterliche Sorge ausübt oder (bei gemeinsamer elterlicher Sorge) in dessen Obhut sich das Kind bfindet.

Eine Beistandschaft tritt nur auf Antrag in Kraft. Der Antragsteller ist dabei berechtigt, den Umfang des Leistungsanspruches zu bestimmen.

Aufgaben der Beistandschaft:


Notwendige Unterlagen:

Unterhaltstitel, wenn vorhanden

Rechtliche Grundlagen:

Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) 
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
Zivilprozeßordnung (ZPO)

Leistungsbeschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes für alleinerziehende Mütter und Väter bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.

An wen muss ich mich wenden?

An das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller (Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge) dies schriftlich verlangt.

Teaser

Wenn Sie die Beistandschaft des Jugendamtes in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie dies beantragen. Dazu erfahren Sie hier mehr.

© 2023 Landkreis Hildburghausen