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Beistandschaften
Beistandschaften sind Hilfen des Jugendamtes für den Elternteil, der die tatsächliche elterliche Sorge ausübt oder (bei gemeinsamer elterlicher Sorge) in dessen Obhut sich das Kind bfindet.
Eine Beistandschaft tritt nur auf Antrag in Kraft. Der Antragsteller ist dabei berechtigt, den Umfang des Leistungsanspruches zu bestimmen.
Aufgaben der Beistandschaft:
- Feststellung der Vaterschaft des Kindes und/oder
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruches
Notwendige Unterlagen:
Unterhaltstitel, wenn vorhanden
Rechtliche Grundlagen:
Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zivilprozeßordnung (ZPO)