Beseitigung von Straßenverunreinigungen außerhalb geschlossener Ortschaften
Leistungsbeschreibung
Sie melden eine Verunreinigung an einem Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Verunreinigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte.
Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Innerhalb geschlossener Ortschaften obliegt die Reinigung der jeweiligen Kommune.
Teaser
Als Bürger oder als Verwaltung möchten Sie eine Verunreinigung an einem Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bzw. an einem der Bundes-, Landes- oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden
Verfahrensablauf
Sie melden eine Verunreinigung an einem Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Verunreinigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte.
Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Innerhalb geschlossener Ortschaften obliegt die Reinigung der jeweiligen Kommune.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr – Regionalreferate 42 - 45
Hallesche Straße 15/ 16
99085 Erfurt
Postanschrift:
Postfache 80 03 53
99029 Erfurt
Telefon: +49 361 57413-5309
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland, bei dem Land Thüringen oder bei den Landkreisen liegen. Die Verunreinigung befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaften.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Genauer Standort der Verunreinigung, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung der Verunreinigung, evtl. Foto.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger: Bund, Land, Kreis, Gemeinde.
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr