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06.06.2019

Pressemitteilung

Der Biber kehrt zurück

Ungefähr 150 Jahre, nachdem der Biber in Thüringen ausgerottet wurde, kehrt diese heimische Tierart nun wieder zurück. Vom Menschen wurde er aus vielen Gründen gnadenlos bejagt: Wegen seines dichten, warmen Pelzes, wegen des Drüsensekretes „Bibergeil“, das als Heilmittel galt und weil er im Mittelalter von der katholischen Kirche zum Fisch erklärt worden war und sein Fleisch somit auch während der Fastenzeit gegessen werden durfte.

Das zweitgrößte Nagetier der Welt ist dagegen ein reiner Vegetarier und ernährt sich demzufolge ausschließlich von pflanzlicher Kost. Im Sommer besteht seine Nahrung aus Blättern, Gräsern, Kräutern und Feldfrüchten. Im Winter wird hauptsächlich die Rinde von Bäumen konsumiert. Um an die Rinde in den höheren Gehölzbereichen gelangen zu können, ist der Biber gezwungen, diese zu fällen. Denn er ist zwar ein hervorragender Schwimmer, klettern kann er hingegen nicht.

Als sehr soziales Tier lebt der Biber in Familienverbänden, welche aus den Elterntieren und den Jungtieren des aktuellen und des Vorjahres bestehen. Um seine Wohnhöhle (Burg) vor Feinden zu schützen, wird der Einstieg so gegraben, dass er unter Wasser liegt. In Bereichen mit einer niedrigen oder wechselnden Wasserhöhe staut der Biber den Wasserstand mittels Dammbau so weit an, dass der Burgeingang gesichert unterhalb der Wasseroberfläche liegt. Jede Biberfamilie besetzt ein Revier, welches je nach Nahrungsverfügbarkeit bis zu 7 km lang sein kann. „Sind alle Reviere besetzt, bleibt die Zahl der Biber in einem Gebiet zumeist konstant. Biber werden sich also nie ungebremst vermehren“ (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2014). Um Nahrungs- und Baumaterial innerhalb ihres Revieres leichter transportieren zu können aber auch um schwimmend bis an Nahrung gelangen zu können, bauen Biber neben dem Hauptdamm, der den Eingang zu ihrer Burg schützt, noch weitere Dämme (Nebendämme).

In freier Natur werden Biber leicht mit ähnlich aussehenden Tieren verwechselt. Dazu gehören Nutrias und Bisams. Unterscheiden kann man sie aufgrund ihrer Schwanzform: Während der Schwanz des Bibers (Kelle) sehr flach und breit ist, ist der Schwanz eines Nutrias schmal und rundlich, der eines Bisams schmal und seitlich abgeflacht.

Für den Naturschutz ist der Biber ein wertvoller Mitarbeiter: Durch den Bau von Dämmen und das Fällen von Bäumen schafft er inmitten unserer begradigten, ausgeräumten und verarmten Gewässerlandschaft dynamische Abschnitte, in denen die Artenvielfalt nachweislich ansteigt. Gefällte Bäume, die in den Flussläufen liegen, schaffen Schutzzonen für Fische, deren erhöhte Populationsraten dann Arten wie dem Eisvogel zugutekommen. Das durch die Dämme aufgestaute Wasser vernässt die umliegenden Flächen und schafft so gute Lebensbedingungen für Amphibien, welche wiederum Arten wie dem Schwarzstorch als Nahrungsgrundlage dienen. Auf offenen Stellen, die durch Ufergrabungen des Bibers entstanden sind, können sich bedrohte Pflanzenarten ansiedeln und vermehren.

Doch obwohl der Biber derart wichtige Ökosystemleistungen erbringt, sorgt er auf der anderen Seite auch für viel Konfliktstoff. Gerade im Bereich der Landwirtschaft kommt es verstärkt zu Problemen. So müssen Landwirte die auf die Feldränder gefallenen, vom Biber umgelegten Bäume beseitigen. Landwirtschaftliche Maschinen können in vereinzelt auftretende unterirdische Gänge einbrechen. Auch ergänzen Biber ihren Speiseplan gerne einmal durch reife Feldfrüchte. Doch am schwersten wiegt für die Landwirte der Aufstau der Gewässer durch Biberdämme. Durch den erhöhten Wasserstand und durch die Beeinträchtigung der Flächenentwässerung kann es zu Vernässung von Feldern und damit zu Ernteverlusten kommen. Die Angst vor Sanktionen auf geförderten Flächen (KULAP) ist jedoch unbegründet. Das Auftreten des Bibers muss zeitnah der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) gemeldet werden, dann ist ein sanktionsloser Ausstieg aus dem jeweiligen Förderprogramm gesichert.

Trotzdem greift mancher Landwirt zur schnellen Selbsthilfe und entfernt einen störenden Biberdamm – ein Vorgehen, welches rechtlich streng verboten ist, solange es nicht mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt ist. Denn Biber zählen europarechtlich zu den streng geschützten Tierarten (FFH-Richtlinie) und laut Bundesnaturschutzgesetz ist es nicht nur verboten, den Biber zu fangen, zu töten oder zu stören, sondern auch, seine Baue und die dazugehörigen Dämme zu beschädigen.

Um ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben zu ermöglichen, gibt es bereits vielfältige Kooperationen zwischen Landwirten, Unterer Naturschutzbehörde und NATURA 2000-Station "Grabfeld"/Landschaftspflegeverband „Thüringer Grabfeld“ e.V. So dürfen Landwirte nach Absprache mit der UNB bestimmte Nebendämme des Bibers entfernen, um ihre Meliorationsleitungen wieder funktionstüchtig zu machen. Hauptdämme des Bibers, welche gesetzlich nicht entfernt werden dürfen, können mittels erprobter Rohrverbindungen (Bypass) in ihrer Stauwirkung überbrückt werden. Auch das genehmigte Spannen eines Elektrozaunes über einen Hauptdamm gehört zu den Maßnahmen der Konflikt-Entschärfung und ist kein Fall von Tierquälerei. Auf diese Weise kann einerseits der Hauptdamm für den Biber erhalten werden, auf der anderen Seite wird durch den Elektrozaun verhindert, dass er den Damm weiter erhöht.

Über Präventivmaßnahmen in Biberrevieren (wie z. B. dem Schutz wichtiger Gehölzbestände) sowie zu Ausgleichs- und Fördermöglichkeiten für Landwirte informieren sowohl die UNB Hildburghausen als auch die NATURA 2000-Station "Grabfeld" bzw. der Landschaftspflegeverband „Thüringer Grabfeld“ e.V. in Römhild. Des Weiteren wird aktuell im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Förderrichtlinie Entschädigung und Prävention vorbereitet, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Regelungen für Entschädigungen von Biberschäden gibt es derzeit bereits unter anderem in Bayern, wo 2008 ein freiwilliger Biberschadensfonds des Bayerischen Umweltministeriums für Land-, Forst- und Teichwirte eingerichtet worden ist. In Bayern gab es jedoch 2018 bereits 6.500 Reviere, während in Thüringen 2019 gerade einmal um die 300 Tiere leben.

Problematisch wird es für den Naturschutz, wenn sich die unterschiedlichen ökologischen Bedürfnisse zweier streng geschützter Arten gegenüberstehen, wie im Fall des Bibers und einer kleinen, sehr bedeutsamen Population der Bachmuschel (Unio crassus) innerhalb der Milz. In so einem Fall werden die Bedürfnisse der bedrohteren Art, hier die Bachmuschel, in den Vordergrund gestellt. Jedoch ist der Biber für die Bachmuschel nur ein Störfaktor, während die eigentliche Gefahr vom Menschen ausgeht. Ein Feldentwässerungsrohr in direkter Nähe der Population verschlechtert die Lebensbedingungen für die Bachmuschel, so dass zuallererst der Mensch in die Pflicht genommen werden muß.

Abschließend sollte noch gesagt werden, dass die Zerstörung der Natur durch den Menschen aktuell einen traurigen Höhepunkt erreicht hat. Der weltweite Artenschwund schreitet in einer atemberaubenden Geschwindigkeit voran. Daher sollten wir unbedingt eine heimische Art fördern, die die Biodiversität in ihrem Umfeld nachweislich steigert. Dazu müssen aber Kompromisse von allen erbracht werden.

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