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10.01.2022

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest am 8.12.2021 in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Hildburghausen, möchten wir an dieser Stelle nochmal auf die Aufhebung der Überwachungszone (Radius von mindestens 10 Kilometern um Ausbruchsbetrieb) per Allgemeinverfügung am heutigen Tag hinweisen.

Es entfallen somit die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, wie unter anderem die Aufstallungspflicht und Anzeigepflicht.

Da trotzdem ein geringes Restrisiko besteht, wird auf die Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen verwiesen. Für Geflügelhalter ist es weiterhin erforderlich, Kontakte des Geflügels zu Wildvögeln in jedweder Form zu minimieren und wenn möglich zu verhindern.

Erneut wird darauf hingewiesen, dass jede Geflügelhaltung („ab dem ersten Huhn") gemäß § 26 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) i.V.m. § 2 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen anzumelden ist!

Eine interaktive Karte Thüringens mit den lokalen Restriktionen zur Bekämpfung der Geflügelpest ist weiterhin unter folgendem Link https://tierseuchen.thueringen.de/ auf der Startseite der TLV-Homepage https://verbraucherschutz.thueringen.de/ zu finden.

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