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16.01.2023

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert

Danksagung

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen bedankt sich bei allen Behörden, Tierärzten, privaten und gewerblichen Tierhaltern, Lebensmittelbetrieben, Jägern und Tierschutzvereinen für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2022.

Geflügelpestgeschehen in Deutschland

HPAI = hochpathogene Aviäre Influenza = hochansteckende Geflügelpest

Vom 01.11. bis 08.12.2022 wurden für den November in Deutschland 84 HPAI-Ausbrüche bei Geflügel einschließlich nicht gewerblichen Geflügel-Haltungen gemeldet. Alle Ausbrüche waren vom Subtyp H5N1. Im Vergleich zum Vormonat sind nun auch die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen betroffen.

Laut FLI wird das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5-Viren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands als hoch eingestuft.
Das Risiko von HPAIV-H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch
eingestuft.
Es ist derzeit von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) bzw. durch Geflügelausstellungen oder Abgabe von infiziertem Lebendgeflügel im Reisegewerbe innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Hildburghausen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt Hildburghausen anzuzeigen.

Eine Empfänglichkeit des Menschen kann nicht ausgeschlossen werden. Daher sollten auch Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln eingehalten werden (z.B. regelmäßige Händedesinfektion, tote Vögel nur mit Handschuhen anfassen).

Zusätzlich sind auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüber­wachungsamt Hildburghausen zu melden!! (03685/445-461)

Die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen sowie aktuelle Auflagen und Meldepflichten von Geflügelhaltern können im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt Hildburghausen sowie auf der Homepage des Landratsamtes Hildburghausen www.landkreis-hildburghausen.de unter   Aktuelles eingesehen werden.

Information zur Bescheinigung der Sentinelhaltung

Laut § 7 Geflügelpest-Verordnung hat der Tierhalter für eine Geflügelausstellung oder einen Geflügelmarkt eine virologische Untersuchung oder eine Sentinelhaltung nachzuweisen. Die Sentinelhaltung ist von der Art und Anzahl der Tiere der Anlage 2 zu § 7 Geflügelpest-Verordnung anzupassen.

Eine Bescheinigung der Sentinelhaltung kann durch das Veterinäramt Hildburghasuen als zuständige Behörde ausgestellt werden, wenn die dafür vorgesehenen Vorgaben der Geflügelpestverordnung nachweislich erfüllt sind.

Bei einer bescheinigten Sentinelhaltung ist jedes verendete Stück Geflügel zur virologischen Untersuchung an das Labor des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) zu übergeben und unverzüglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Hierfür kann das verendete Stück Geflügel mit Ihrer Registriernummer als Tierhalter im Veterinäramt Hildburghausen abgegeben werden. Vom Tierhalter ist ein Untersuchungsauftrag des TLV auszufüllen.

Für die Vorlage bei einer Veranstaltung (Geflügelausstellung, Geflügelmarkt) darf die Sentinelbescheinigung laut § 7 Abs. 4 Geflügelpestverordnung nicht älter als 12 Monate alt sein. Deswegen werden die Sentinelbescheinigungen vom Veterinäramt Hildburghausen nur noch für das laufende Kalenderjahr ausgestellt.

Auch unbefristete Bescheinigungen verlieren 12 Monate nach Ihrem Ausstellungsdatum Ihre Gültigkeit!

Angebot: Kurse zur Schulung Trichinellenprobenahme durch den Jäger im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Termine: 27.04.2023 und 26.10.2023 – jeweils 17.00 Uhr

Schulungsort: Jagdschule Schloß Eichicht, Schloßstr. 1, 07338 Kaulsdorf OT Eichicht  (www.jagdschule-schloss-eichicht.de). 

Die Kosten belaufen sich auf 40 Euro pro Person (25 € behördliche Gebühr; 15 € Raummiete, für diese erhalten Sie eine Rechnung via E-Mail zum Überweisen), die behördliche Gebühr ist in Bar vor Ort zu entrichten.

Anmeldung, bestehend aus Vor- u. Nachname, Anschrift, Ihre Kontaktdaten und Geburtsdatum an die Jagdschule Schloß Eichicht:

max.buchholz@schloss-eichicht.de

Bei Fragen wenden sich interessierte Jäger bitte an das Veterinäramt in Saalfeld-Rudolstadt.

gez.

Dr. Abele

Amtstierarzt

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