Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
Nr. 99013036207000Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Pflegepersonen auf Antrag sogenannte einmalige Beihilfen oder auch Annexleistungen.
Die Pflegeeltern erhalten einen monatlich angemessenen Betrag für materielle Aufwendungen und für die Erziehung des Pflegekindes. Dieser Betrag wird als Pflegegeld bezeichnet.
Den Pflegeeltern können nach Prüfung überwiegend auf Antrag diverse sogenannte einmalige Beihilfen gewährt werden. Diese einmaligen Beihilfen sind abhängig vom Wohnort der Pflegepersonen (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, da hier jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt eigene sogenannte „Annexkataloge“ hat).
Sie können als Pflegeperson bei Ihrem zuständigen Jugendamt vor Ort den „Annexkatalog“ oder „Beihilfekatlog“ erfragen und prüfen, ob mögliche Zusatzleistungen durch Sie in Anspruch genommen werden können.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
- Ggfs. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Teaser
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Verfahrensablauf
Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.
Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.
Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag über den Onlinedienst »pflegekinderwesen-digital« mit dem Formular »Formlose Anträge« digital stellen.
Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.