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Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Nr. 99129052261002

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Teaser

Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

Rechtsgrundlage

§49 Abs 2 WHG

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber

Sächsische Staatskanzlei Dresden

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

15.05.2023
© 2024 Landkreis Hildburghausen