Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten
Nr. 99036003000000, 99036010000000Spezielle Hinweise unserer Behörde
Für den Verkehr von Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf es einer Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Diese Erlaubnis ist für Firmen, die mit dem Transport von Schwerlasten (z.B. Stahlkonstruktionen) beauftragt wurden und die aus technischen Gründen (z.B. Überlänge) keine andere Strecke nutzen können.Desweiteren wird die Erlaubnis von landwirtschaftlichen Betrieben benötigt um z.B. Mähdrescher umsetzen zu können. Diese Erlaubnis gilt nur innerhalb des Landkreises Hildburghausen.
Für Transporte außerhalb des Landkreises ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
Benötigte Unterlagen: Antragsformular
Gebühren: Je nach Gültigkeitsdauer von 35,00 bis 180,00 Euro.
Rechtliche Grundlagen: §§ 44, 46 und 47 Straßenverkehrsordnung (StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Volltext
Die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr zur Beförderung von Ladungen mit überhöhter Abmessung und/oder Gewicht sind grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Ansprechpunkt
Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Soweit der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen ist, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Großraum- und Schwerlasttransporte sind genehmigungs- und erlaubnispflichtig.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Einzelfallprüfung. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Straßeninfrastruktur für den Transport geeignet ist (Höhe, Breite, Gewicht) und Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen.
Kosten
Es entsteht eine Gebühr zwischen 40,00 bis 1300,00 EUR nach Maßgabe des Anhangs zu Nr. 263.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt in Verbindung mit dem Anhang zu Gebührennummer 263.1 GebOSt).
Frist
Unter Berücksichtigung der Regelbearbeitungszeit ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung ratsam.
Bearbeitungsdauer
Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.