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Ersatzführerschein beantragen

Nr. 99108049012005

Ausstellung eines Ersatzführerscheins


erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • formblattmäßiger Antrag (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • "alten" Führerschein (bei Unbrauchbarkeit)
  • Eidesstattliche Versicherung (bei Verlust, wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Diebstahlsanzeige der Polizei (bei Diebstahl)

Gebühr bei Unbrauchbarkeit: 26,00 Euro
Gebühr bei Verlust: 65,00 Euro
Gebühr bei Diebstahl: 29,30 Euro

Rechtliche Grundlage: Fahrerlaubnis-Verordnung

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhandengekommen ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), kann Ihnen auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Namensänderung:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • bisheriger Führerschein (es ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, sich durch Einholung von Auskünften aus den Registern zu vergewissern, dass der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnis ist.)
  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung,
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
  • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle

Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

  • aktuelles  Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • ggf. Abgabe  einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

Rechtsgrundlage

Teaser

Wenn Sie sich einen Ersatzführerschein ausstellen lassen möchten, dann müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Namensänderung im Führerschein schriftlich oder in elektronischer Form bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
  • Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Örtlich zuständig ist die Behörde, in der Sie Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben.

Voraussetzungen

Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.

Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit.

Was sollte ich noch wissen?

Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

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