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Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Nr. 99023001012000, 99023001053000

Spezielle Hinweise unserer Behörde

erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • formblattmäßiger Antrag (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe! Dieser muss mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minunten beinhalten!

Bei Neuerteilung der Klassen A oder B, BE (alt: Klasse 1 bzw. 3 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG) einschließlich Anhänger-Fahrerlaubnis): zusätzlich

  • Sehtestbescheinigung

Bei Neuerteilung der Klassen C1E (alt: Klasse 3 bis 7,5 t zGG einschließlich Anhänger-Fahrerlaubnis), C, CE und D (alt: Klasse 2 und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit KOM): zusätzlich

  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen gem. Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnis-Verordnung

Für weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte tel. an unsere Mitarbeiter (siehe Randspalte).

Für individuelle Fragen vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.

Rechtliche Grundlagen: Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung, Begutachtungsrichtlinie zur Kraftfahreignung

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, müssen Sie diesen neu beantragen.

Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften wie für die Ersterteilung.

Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde oder digital über den Online-Dienst.

An wen muss ich mich wenden?

Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde oder digital über den Online-Dienst

Welche Unterlagen werden benötigt?

Allgemein:

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass, diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Im Falle der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat (vgl. § 76 Nr. 11a FeV).

Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)

Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

  • Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach Nr. 2 der Anlage 5 zur FeV
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollte wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit etwa 4 Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Das Führungszeugnis muss ebenfalls persönlich beantragt werden.

Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.

In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.

Formulare

Teaser

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, dann müssen Sie eine erneute Ausstellung beantragen.

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