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Führerschein erstmalig für die Klasse T beantragen

Nr. 99108047001005

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.

Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis dient der Führerschein.

Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt: 

Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine  Ausbildung in einer Fahrschule und eine Fahrerlaubnisprüfung absolvieren.

Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Die Fahrerlaubnisklasse T wird in der Regel für land- und forstwirtschaftliche Fahrten benötigt und kann im Alter von 16 Jahren erworben werden.

Die Fahrerlaubnisklasse T ist unbefristet gültig; sie muss nie erneuert werden.

In den Traktorenführerschein der Klasse T sind die Fahrerlaubnisklassen AM und L eingeschlossen.

Teaser

Die Fahrerlaubnisklasse T wird in der Regel für land- und forstwirtschaftliche Fahrten benötigt und kann im Alter von 16 Jahren erworben werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.

Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen. Den erforderlichen Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. 

Die Abnahme der theoretischen Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben, ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Formulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Was sollte ich noch wissen?

Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium. 

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

29.03.2023
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