Fahrzeugzulassung - herrenlose Fahrzeuge melden
Nr. 99036008014001Volltext
Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden.
Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln, die auf öffentlichem Grund stehen, können an die örtliche Ordnungsbehörde gemeldet werden.
Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).
Für die Beseitigung zwangsweise stillgelegter Fahrzeuge ist der Außendienst des Straßenverkehrsamtes zuständig.
Teaser
Fällt Ihnen ein Fahrzeug auf, das im öffentlichen Verkehrsraum ohne Kennzeichen oder mit Kennzeichen mit entfernten Siegeln abgestellt wurde, können Sie dies der zuständigen Ordnungsbehörde melden.
Verfahrensablauf
Die Mitteilung richtet sich an die örtliche Ordnungsbehörde.
Die Meldung können Sie schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder durch persönliches Erscheinen vornehmen.
Ansprechpunkt
Die Meldung erfolgt an die zuständige Ordnungsbehörde des Ortes, an dem sich das aufgefundene Fahrzeug befindet.
Zuständige Stelle
Nach Meldung an die örtliche Ordnungsbehörde ist die Kraftfahrzeug - Zulassungsbehörde zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:
Fahrzeug
Fahrzeughersteller
Typ, Farbe des Fahrzeugs
Kennzeichen, falls noch vorhanden
(präziser) Standort des Fahrzeugs
wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde
Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person
Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist
Kosten
keine für Mitteilende
Frist
keine für Mitteilende
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft