Feuerbestattungsanlagen Inbetriebnahme anzeigen
Nr. 99063040169001Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Teaser
Sie wollen ein Krematorium betreiben? Dann müssen Sie die Anlage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche Anzeige
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit befindet sich bei den Landratsämern, kreisfreien Städten oder dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).