Fischereiabgabe bezahlen
Nr. 99042010131000Volltext
Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.
Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.
Teaser
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.
Ansprechpunkt
An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.
Zuständige Stelle
Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung
Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein
außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre
Frist
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage gegen ausstellende Behörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft