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Gefährliche Abfälle Erlaubnis für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beantragen

Nr. 99001010000000

Wenn Sie eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen aufnehmen wollen, zum Beispiel als Sammler, Beförderer, Händler und Makler, dann müssen Sie die Erlaubnis für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.

Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es haben sich sich wesentliche Umstände geändert, so müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen.

Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Sind Sie von der Erlaubnispflicht befreit (zum Beispiel als wirtschaftliches Unternehmen, Entsorgungsfachbetrieb, EMAS-Betrieb), reicht die Anzeige Ihrer Tätigkeit aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
  • die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Antragstellung (nur, wenn Sie eine Änderung erstellen möchten)
  • Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
  • ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Eintrag erfolgt ist)
  • Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
  • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen
  • Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (soweit Sie eine Erlaubnis für die Tätigkeiten Sammeln oder Befördern beantragen möchten und die Beförderung auf öffentlichen Straßen stattfindet)

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: EUR 250 - 5000

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Tätigkeit des Sammelns, Beförderns, Handelns oder Makelns vorliegen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Teaser

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Verfahrensablauf

  • Wollen Sie erstmalig als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen diese Tätigkeit aufnehmen oder haben sich wesentliche Umstände Ihrer Tätigkeit geändert, beantragen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde.
  • Per Mail oder mithilfe des Online-Formulars geben Sie dazu Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Im Falle des Onlineformulars müssen Sie den Antrag zum Abschluss qualifiziert elektronisch signieren.
  • Die Behörde sendet Ihnen eine Empfangsbestätigung zu. Nach Prüfung des Antrags und Ihrer Unterlagen kann die Behörde
  • Unterlagen nachfordern oder
  • die Erlaubnis mit oder ohne Nebenbestimmungen erteilen oder
  • die Erlaubnis ablehnen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

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