Gewerbe ummelden
Nr. 99050012071000Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:
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bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
- beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
- beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
- bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
- bei der Handwerkskammer.
Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die untere Gewerbebehörde im Landratsamt Hildburghausen. Bitte beachten Sie hierzu die unten aufgeführten Zuständigkeitsbereiche der Mitarbeiter (siehe Tabelle).
Sachbearbeiter/in |
Orte |
Frau Hartung 03685 445 332 |
Stadt Heldburg + alle Ortsteile Stadt Hildburghausen + alle Ortsteile Stadt Römhild + alle Ortsteile Gemeinde Straufhain + alle Ortsteile |
Herr Müller 03685 445 331 - Bewachungsgewerbe |
Stadt Themar VG-Feldstein: Beinerstadt, Dingsleben, St. Bernhard, Ehrenberg, Grimmelshausen, Reurieth, Siegritz, Trostadt, Henfstädt, Wachenbrunn Gemeinde Auengrund + alle Ortsteile Gemeinde Brünn Stadt Eisfeld + alle Ortsteile Gemeinde Masserberg + alle Ortsteile Gemeinde Schleusegrund + alle Ortsteile Gemeinde Veilsdorf + alle Ortsteile |
Frau Roßteutscher 03685 445 335 - Schornsteinfegerrecht |
VG Feldstein: Ahlstädt, Kloster Veßra, Neuhof, Bischofrod, Keulrod, Lengfeld, Eichenberg, Grub, Tachbach, Marisfeld, Oberstadt, Schmeheim Stadt Schleusingen + alle Ortsteile |
Welche Gebühren fallen an?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formulare
Teaser
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden möchten, dann müssen Sie dies den zuständigen Behörden mitteilen.