Sprungziele
Seiteninhalt

Startseite

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Nr. 99050012104000

Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen, müssen Sie als vertretungsberechtigter Geschäftsführer die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das für den Firmensitz zuständige Gewerbeamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass des vertretungsberechtigten Geschäftsführers,
  • bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
  • notariell beglaubigter Handelsregisterauszug,
  • Gesellschaftsvertrag mit Angabe
    • des Firmensitzes,
    • des Geschäftsgegenstandes,
    • des Stammkapitals,
  • bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle,
  • bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

Kosten

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

Frist

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

Rechtsgrundlage(n)

© 2025 Landkreis Hildburghausen