Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Nr. 99063009006000Alles rund um die Antragsstellung für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen
Hier finden Sie die Anträge von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen in Bezug auf die im Anhang 1 Spalte c mit dem Buchstaben ,V‘ genannten Anlagen der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).
Für die Anzeige oder Beantragung von Vorhaben lässt der Gesetzgeber die Verwendung von Formularen zu.
Die Verfahrensweise der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Betreiber/Antragsteller hat sich seit dem 1. Juli 2022 geändert. Nunmehr können Antrags- oder Anzeigeunterlagen über die Sofware „EliA“ erstellt werden. Dieses Programm wird auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) „kostenfrei“ zur Verfügung gestellt und kann über die nachfolgende Verlinkung heruntergeladen und genutzt werden. Hier der Link zur Software: EliA
Wenn Sie „ELiA“ nutzen, ist der Antrag bei der Unteren Immissionsschutzbehörde in elektronischer Form (als PDF-Datei oder Container-Datei) und in 3 Ordnern in unterschriebenen Papierformat bei der Dezernat III, Unteren Immissionsschutzbehörde – immissionsschutzrechtliche Genehmigungen einzureichen.
Hinsichtlich der bis dato verfügbaren Formblätter wird eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 eingeräumt. Soweit für die Erstellung von Unterlagen bereits die bis dato verfügbaren Formblätter genutzt wurden, wird eine Übergangsfrist bis zu diesem Zeitraum eingeräumt.
Bestehen Fragen zur Antragstellung steht Ihnen die Untere Immissionsschutzbehörde - FB Genehmigung telefonisch unter: 03685 – 445 261 Frau Raab bzw. 03685 -445 400 Dezernentin Frau Rose-Opel des Landratsamtes Hildburghausen gerne zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie den Link für die elektronische Form ELiA; Hinweise zur Anwendung und u. a. eine Kurzanleitung sowie Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) u.v.m.
Genehmigungs-/Anzeigeverfahren / Download ELiA
Volltext
Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.
Teaser
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn sie geeignet sind, in besonderem Maße die Umwelt zu schädigen oder die Allgemeinheit zu gefährden.
Verfahrensablauf
Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Voraussetzungen
Frist
Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Für die Anzeige oder Beantragung von Vorhaben lässt der Gesetzgeber die Vorgabe zu verwendender Formulare zu. In Thüringen ist seit dem 1. Juli 2022 für die Erstellung der Formulare und weiteren Unterlagen die Software ELiA zu verwenden.
ELiA ist eine elektronische Lösung, um die Genehmigung für die Errichtung oder Änderung sowie den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beantragen. Mit dem Programm können Antragsteller die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch auf einer strukturierten Oberfläche erstellen und werden durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt.
Das Programm ELiA kann auf der Homepage des TLUBN kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA sind nicht erforderlich.
Nach der Installation aktualisiert sich das Programm selbst, sofern eine Internetverbindung besteht. Eine Nutzung ist auch offline möglich.
Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrags stimmen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde ab.
Checkliste Formulare
Checkliste Formulare
Vereinbaren Sie mit der zuständigen Genehmigungsbehörde möglichst frühzeitig einen Termin für ein Beratungsgespräch. In diesem sollten Sie mit der Genehmigungsbehörde abstimmen, ob und wann eine Antragskonferenz durchgeführt werden wird. Drucken Sie vor dem Gespräch das Formular "Checkliste" aus und nutzen Sie dieses, um das Ergebnis des Gesprächs zu dokumentieren; kreuzen Sie die für Ihr Vorhaben erforderlichen Abschnitte der Antragsunterlagen in der "Checkliste" an.
Anhand Ihrer Einträge in Spalte 3 der "Checkliste" können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Arbeiten Sie bereits erledigt haben und welche Unterlagen zu welchen Terminen noch zu erarbeiten sind.
Die "Checkliste" stellt somit eine Orientierungshilfe zur Bearbeitung Ihres Antrags dar, ist aber nicht zwingend anzuwenden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden des Landes Thüringen in Form des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sowie der Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Erforderliche Unterlagen
Das Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen, zur wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebes und der störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der dazu erforderliche Umfang der Antragsunterlagen sind in der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) beschrieben.
Vereinbaren Sie mit der zuständigen Genehmigungsbehörde möglichst frühzeitig einen Termin für ein Beratungsgespräch. In diesem sollten Sie mit der Genehmigungsbehörde abstimmen, ob und wann eine Antragskonferenz durchgeführt werden wird sowie den erforderlichen Umfang der Antragsunterlagen.
Kosten
Im Regelfall beruht die Kostenentscheidung auf dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) i. V. m. Teil A, Abschnitt 4 des Verwaltungskostenverzeichnisses als Anlage der ThürVwKostOMUEN und ist abhängig von den vorgesehenen Investitionskosten.
Bearbeitungsdauer
Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der vollständigen einzureichenden Unterlagen innerhalb einer Frist von sieben Monaten, in vereinfachten Verfahren innerhalb einer Frist von drei Monaten, zu entscheiden.
Rechtsbehelf
Je nach Zuständigkeit der Unteren Immissionsschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten oder der Oberen Immissionsschutzbehörde (das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - TLUBN) sind gegen deren Verwaltungsakte das Rechtsmittel des Widerspruchs oder der Klage gegeben.