Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Nr. 99063009006000Alles rund um die Antragsstellung für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen
Hier finden Sie die Anträge von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen in Bezug auf die im Anhang 1 Spalte c mit dem Buchstaben ,V‘ genannten Anlagen der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).
Für die Anzeige oder Beantragung von Vorhaben lässt der Gesetzgeber die Verwendung von Formularen zu.
Die Verfahrensweise der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Betreiber/Antragsteller hat sich seit dem 1. Juli 2022 geändert. Nunmehr können Antrags- oder Anzeigeunterlagen über die Sofware „EliA“ erstellt werden. Dieses Programm wird auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) „kostenfrei“ zur Verfügung gestellt und kann über die nachfolgende Verlinkung heruntergeladen und genutzt werden. Hier der Link zur Software: EliA
Wenn Sie „ELiA“ nutzen, ist der Antrag bei der Unteren Immissionsschutzbehörde in elektronischer Form (als PDF-Datei oder Container-Datei) und in 3 Ordnern in unterschriebenen Papierformat bei der Dezernat III, Unteren Immissionsschutzbehörde – immissionsschutzrechtliche Genehmigungen einzureichen.
Hinsichtlich der bis dato verfügbaren Formblätter wird eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 eingeräumt. Soweit für die Erstellung von Unterlagen bereits die bis dato verfügbaren Formblätter genutzt wurden, wird eine Übergangsfrist bis zu diesem Zeitraum eingeräumt.
Bestehen Fragen zur Antragstellung steht Ihnen die Untere Immissionsschutzbehörde - FB Genehmigung telefonisch unter: 03685 – 445 261 Frau Raab bzw. 03685 -445 400 Dezernentin Frau Rose-Opel des Landratsamtes Hildburghausen gerne zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie den Link für die elektronische Form ELiA; Hinweise zur Anwendung und u. a. eine Kurzanleitung sowie Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) u.v.m.