Jugendarbeit
Nr. 99068001000000, 99068001175000, 99068003000000Spezielle Hinweise unserer Behörde
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind Aufgabenfelder der kommunalen Jugendhilfe, die den jungen Menschen des Landkreises die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung stellen soll.
Jugendarbeit
Zu den Schwerpunkten kommunaler Jugendarbeit gehören :
- außerschulische Jugendbildung
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
- internationale Jugendarbeit
- Kinder-und Jugenderholung
- Förderung der Jugendverbandsarbeit
Volltext
Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Bei Ihrer zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe
- bei der Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten in der Jugendarbeit (wie Ferienfreizeiten und Schulungen zum Erwerb der Jugendleiter-Card) sowie
- bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
- für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
- bei der Organisation von Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes,
- bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie in Ihrer zuständigen Stelle erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
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