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Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung (Teil 1) Änderung Anschrift eintragen lassen

Nr. 99036011011000

Wenn sich Ihre Wohnanschrift geändert hat, müssen Sie auch die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) aktualisieren lassen.

Bei Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland steht es dem Halter für sein zugelassenes Fahrzeug seit 01.01.2015 frei, sein bisheriges Kennzeichen zu behalten. Die Beantragung einer Zulassungsbescheinigung für den neuen Wohnort muss in jedem Fall erfolgen. Die Beantragung kann durch Sie persönlich oder einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist in der Regel

  • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
  • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit einer maximal 3 Monate alten Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person, sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig (siehe Fahrzeugzulassung).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, ggf. Anhängerverzeichnis.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief nur, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird

Welche Gebühren fallen an?

Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) ist gebührenpflichtig. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

Rechtsgrundlage

© 2023 Landkreis Hildburghausen