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Kraftfahrzeugkennzeichen - Auskunft erhalten über Kennzeichenarten

Nr. 99036009069000

Kennzeichen erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern

Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.

Folgende Kennzeichenarten finden derzeit Verwendung:

Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen (H)
Kfz-Kennzeichen: rotes Kennzeichen (Überführungskennzeichen)
Kfz-Kennzeichen: rotes Oldtimerkennzeichen ("07")
Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Versicherungskennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen  

Teaser

Hier erhalten Sie die Information, welche Kraftfahrzeug-Kennzeichenarten derzeit Verwendung finden.

An wen muss ich mich wenden?

Kfz-Zulassungsbehörden der Landkreise oder der kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

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