Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Nr. 99088011039000, 99107031000000, 99107031016000Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
- Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen und wird als pauschale Leistung in Höhe von 15,00 € monatlich pro berechtigter Person gezahlt.
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:
Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
- Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),
- die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit)
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
Folgende Leistungen können für Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr beantragt werden. Bitte beachten Sie: Für jedes Kind oder Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener Antrag zu stellen.
- Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung:
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zu den Kosten gehört nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe, Badezeug).
- persönlicher Schulbedarf
- Für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf ist für das erste Schulhalbjahr zum 1. August und für das zweite Schulhalbjahr zum 01. Februar der anzuerkennende Bedarf zu berücksichtigen.
- Ergänzende angemessene Lernförderung:
- Ohne die Bestätigung der Schule (Lehrer/Lehrerin), welcher Lernförderbedarf zur Erreichung des Klassenziels besteht, kann über den Antrag nicht positiv entschieden werden. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.
- Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung:
- Für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sind die entstehenden Aufwendungen zu berücksichtigen. Die Mittagsverpflegung muss in schulischer Verantwortung angeboten werden oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart sein. Gleiches gilt für Kindertageseinrichtungen. Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden ohne Zahlung eines Eigenanteils der Eltern übernommen.
- Schülerbeförderung
- Erforderliche tatsächliche Aufwendungen werden berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten (z.B. Amt für Schulverwaltung) übernommen werden.
Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II),
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII),
- eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
- die Beziehung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
vorliegen.
Anträge
Anträge
1) | BuT_ Klassenfahrt NEU - (PDF / 295 kB) |
2) | BuT_Mittagessen NEU - (PDF / 297 kB) |
3) | BuT_Schulbedarf allgemein NEU - (PDF / 305 kB) |
4) | Kulturelles Leben NEU - (PDF / 308 kB) |
5) | Lernförderung NEU - (PDF / 397 kB) |
6) | Schülerbeförderung NEU - (PDF / 289 kB) |
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Fristen muss ich beachten?
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Rechtsgrundlage
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- §§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- §§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
- § 34, 34a Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Bildung und Teilhabe
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Leistungen für Bildung und Teilhabe