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Messen / Ausstellungen / Märkte

Auf Antrag können, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, Volksfeste, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festgesetzt werden.

Erforderliche Antragsunterlagen:

  1. vollständig ausgefülltes Antragsformular (mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung)
  2. Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren und die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Anbieter
  3. Teilnahmebedingungen
  4. Lageplan
  5. Nachweis über Versicherungsschutz
  6. Hinweis über geplante Sonderveranstaltungen (auf Antrag oder ggf. auf einem Beiblatt beifügen)
  7. Führungszeugnis für Behörden sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller und die mit der Leitung beauftragten Personen (beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Angabe des Verwendungszweckes zu beantragen)

Rahmengebühr:

25,00 - 1.500,00 € (Großmärkte, Spezialmärke, Jahrmärkte)

50,00 - 600,00 € (Messen, Volksfeste)

 

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