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07.12.2021

Neue Besucherregelung im Landratsamt Hildburghausen

3G- Regelung ab 01.12.2021!

Durch das anhaltend hohe Infektionsgeschehen im Landkreis Hildburghausen trifft das Landratsamt weitere verschärfende Vorkehrungen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde.

Ab Mittwoch, den 1. Dezember 2021, müssen Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes einen 3G-Nachweis erbringen. Weiterhin gilt die Pflicht einen Termin für das entsprechende Amtsgeschäft zu vereinbaren.

Der Zutritt zum Landratsamt ist damit nur noch möglich für:

    • Vollständig Geimpfte: Impfnachweis erfolgt per Impfpass, per App oder Impfzertifikat
    • Genesene (28 Tage bis sechs Monate nach Positiv-Testung durch PCR-Test): Nachweis erfolgt per PCR-Test inkl. Datum bzw. Genesenenbescheinigung
    • Personen mit negativem Testergebnis: PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden), Schnelltest (durchgeführt von einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24 Stunden)
    • Symptomfreie Kinder bis zum 6. Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder 
    • Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen. Hierfür ist ein Schülerausweis vorzulegen.

Die 3G-Regelung gilt selbstverständlich auch für die Beschäftigten des Landratsamtes. Die Nachweise der Besucherinnen und Besucher werden in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument vom zuständigen Sachbearbeiter der Behörde kontrolliert. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, bevorzugt FFP-2-Maske, während des Aufenthaltes im Landratsamt bleibt davon unberührt. Weiterhin gelten die bestehenden Hygieneregeln.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen und um gegenseitige Rücksichtnahme.

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