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Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen

Nr. 99012008000000, 99012008001000

Spezielle Hinweise unserer Behörde

Nutzungsänderungen beinhalten Änderungen der Nutzung bestehender Gebäude. Oft wird außer Acht gelassen, daß auch die Änderung der Nutzung von bestehenden Gebäuden baugenehmigungspflichtig sein kann. Dies ist insbesondere immer dann der Fall, wenn mit der Nutzung auch völlig andere öffentliche Belange berührt werden und die neue Nutzung andere Anforderungen an den nachbarlichen Umgebungsschutz stellt.

Beispiele:

Nutzungsänderung eines ehemaligen Einfamilienhauses in eine Arztpraxis. Damit verbunden ist die Erhöhung des Besucherverkehrs, es werden mehr Parkplätze benötigt.

Noch deutlicher wird die Wichtigkeit der Einholung einer solchen Nutzungsänderungsgenehmigung z.B. bei der Änderung einer Lagerhalle in ein Betriebsgebäude (z.B. Sägewerk, Tischlerei usw.). Die von der neuen Nutzung zu erwartenden Immissionen (kreischende Sägen, Späneflug, erhöhtes Verkehrsaufkommen) können dazu führen, daß möglicherweise keine Genehmigung erteilt und damit die Nutzungsänderung nicht zugelassen werden kann, um die in der Nähe wohnenden Nachbarn (Wohngebäude) zu schützen.

Es wird deshalb auch vom Bauaufsichtsamt verstärkt darauf geachtet, daß keine illegalen Nutzungsänderungen durchgeführt werden. Letztlich dient die Wahrnehmung dieser Aufsichtspflicht dem Schutz des Bauherrn selbst, aber auch der Anlieger, die vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden sollen.

Leistungsbeschreibung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.

Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Bauordnungsamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer Großen kreisangehörigen Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Stellplatznachweis
  • immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
  • Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)

Rechtsgrundlage

Teaser

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Für die Anmeldung zum Beispiel eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren. 

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