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Obdachlosenhilfe
Nr. 99107020150000Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Ansprechpunkt
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt und über jede Gemeindeverwaltung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung