Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
Nr. 99089095261000Leistungsbeschreibung
Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.
Teaser
Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch Sie Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für den Ort der Schießstätte zuständige Waffenbehörde.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde Ihnen vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales