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Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen

Nr. 99089095261000

Volltext

Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

Teaser

Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies vorher anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss durch Sie Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für den Ort der Schießstätte zuständige Waffenbehörde.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde Ihnen vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.

Frist

Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.12.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

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