Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Nr. 99108009012000Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.
Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.
Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.