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Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios

Nr. 99050012104000

Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum »stehenden Gewerbe«. Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.

Ansprechpunkt

An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.

Erforderliche Unterlagen

bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

Rechtsgrundlage(n)

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