Sondernutzung von Straßen - informieren über Verkehrsraumeinschränkungen
Nr. 99108013013000Volltext
Eine Verkehrsraumeinschränkung kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel durch eine ganze oder teilweise Straßenabsperrung wegen einer Baumaßnahme, Lagern von Baumaterial, Abriss eines Gebäudes oder Absperrungen für die Durchführung einer Veranstaltung.
Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, sollte die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.
Das kann zum Beispiel duch die örtliche Straßenverkehrsbehörde erfolgen, die den Antrag auf Verkehrsraumeinschränkung bewilligt hat.
Manche Behörden in Thüringen nutzen für die Bekanntmachung der Verkehrsraumeinschränkung das Baustelleninformationssystem oder ähnliche Portale.
Teaser
Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, müssen die Verkehrsteilnehmenden und die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.
Ansprechpunkt
örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)
Hinweise (Besonderheiten)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft