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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)

Nr. 99108012134001

Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).

Kosten

  • Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
  • Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

Teaser

Für das Verlegen von Leitungen, z. B. Rohr- oder Kabelleitungen, unter öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis.

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