Tagespflege
Als Alternative zur Kinderbetreuung in Kindertagesstätten können interssierte Eltern auch die Tagespflege nutzen. Sie ist eine Kann-Leistung und bedarf der Abprüfung im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch auf Tagespflege besteht nicht.
Die Betreuung in Form der Tagespflege wird über das Jugendamt vermittelt. Hierbei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund, nicht in erster Linie die Sicherung der Erwerbstätigkeit der Eltern.
Die Vermittlung der Tagespflege ist gebunden an bestimmte Kriterien der Erforderlichkeit, welche sich besonders darauf richten, Müttern in Notsituationen zu helfen oder eine Betreuung des Kindes zu gewährleisten, während sie als alleinige Person den Unterhalt ihres Kindes sichert, oder die Beendigung der Erstausbildung damit verbunden ist.
Eltern die eine Tagespflege in Anspruch nehmen wollen, melden sich im Jugendamt, um den Einzelfall abzuklären und ggf. eine Vermittlung zur Tagesmutter zu veranlassen.
Personen , die sich als Tagesmütter bewerben möchten, werden durch das Jugendamt auf ihre Geeignetheit und ihre häuslichen Voraussetzungen für diese Aufgabe geprüft. Sie werden beraten und unterstützt durch gezielte Fortbildungsangebote des Jugendamtes.
Eine pädagogische Ausbildung ist wünschenswert, jedoch nicht Bedingung. Die Vermittlung durch das Jugendamt, als Tagesmutter tätig zu sein, begründet kein Arbeitsrechtsverhältnis, sondern ist als Nebenerwerb zu sehen.
Die Finanzierungsmodalitäten zwischen Eltern und Tagespflegestelle werden durch das Jugendamt koordiniert.
1) | Satzung des Landkreises - (DOC / 48 kB) |
2) | Antrag auf Tagespflegeplatz1 - (DOC / 52 kB) |