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Trinkwasserüberwachung

Nr. 99003026000000

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.

An wen muss ich mich wenden?

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

gemäß Gebührenordnung, in der jeweils gültigen Fassung

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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