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Trinkwasserüberwachung
Nr. 99003026000000Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.
An wen muss ich mich wenden?
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Urheber
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