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Tuberkuloseberatung

Nr. 99003044000000

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Tuberkulose ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann. Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, ist das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.

Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:

·       Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten

·       Überwachung der Patienten mit einer latenten Tuberkulose-Infektion

·       Kontrolle und Überwachung der Befundträger

·       Durchführung der ambulant überwachten antituberkulösen Therapie

·       Die Tuberkuloseberatung bietet Informationen und Unterstützung für Menschen, die mit   

Tuberkulose infiziert sind oder bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht.

An wen muss ich mich wenden?

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Tuberkulose-Beratungsstelle des Gesundheitsamtes Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Welche Fristen muss ich beachten?

Welche Fristen muss ich beachten?

Entsprechend den Richtlinien zur Tuberkulose-Bekämpfung des Deutsches Zentralkomitee für Tuberkulose.

Kosten

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit 19.03.2013

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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