Untere Fischereibehörde
Aufgaben der Unteren Fischereibehörde
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Entscheidung über Veränderung selbständiger Fischereirechte (§ 6 ThürFischG)
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Entgegennahme von Erklärungen zum Verbleib selbständiger Fischereirechte bei Grundstücksteilung (§ 9 ThürFischG)
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Ausnahmegenehmigung für Erlaubnisverträge bei juristischen Personen (§ 12 , Abs. 3 ThürFischG)
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Ausnahmegenehmigung zu Fischereipachtverträgen (§ 13 Abs. 3 ThürFischG)
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Genehmigung von Fischereipachtverträgen (§13 Abs. 4)
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Regelung der Fischereiausübung bei Streitigkeiten zur Wirksamkeit von Fischereipachtverträgen
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Regelung des Uferbetretungsrechts (§ 16 Abs. 2 ThürFischG)
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Ausnahmegenehmigungen zu Eigenfischereibezirken (§ 18 Abs. 3 ThürFischG)
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Zusammenschluss und Abrundung von Fischereibezirken (§ 19 Abs. 2, § 20 Thür-FischG)
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Aufsicht über die Fischereigenossenschaft (§ 23 ThürFischG)
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Überprüfung von Hegeplänen, Ersatzvornahme zur Hegeplanerstellung (§ 25 Thür-FischG)
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Kennzeichnung von Fischschonbezirken (§ 40 Abs. 3 ThürFischG)
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Festlegungen zur Sicherung des Fischwechsels an Querbauwerken (§§ 41, 42 und 44 ThürFischG)
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Berufung der Fischereiberater (§ 47 ThürFischG)
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Berufung der Fischereiaufseher
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Durchführung der staatlichen Fischerprüfung
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Verwarn- und Bussgelder nach dem Thür. Fischereigesetz
Hegeplan für stehende Gewässer