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Versammlungen
Versammlungen unter freiem Himmel sind anzeigepflichtig. Grundlage hierfür ist das Versammlungsgesetz.
Das Recht der Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz (Art.8) festgeschrieben.
Voraussetzungen:
- zugelassene Partei o.Organisation als Veranstalter
- enge Kooperation mit Veranstalter, Polizei, Kommune und Erlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Versammlung
Kosten: keine
1) | Allgemeine Hinweise zu Versammlungen - (PDF / 114 kB) |
2) | Versammlungsanzeige - (PDF / 585 kB) |