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Wohn- und Betreuungsangebote

Nr. 99106022000000

Altersgerechte Wohnungen
sollen den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen und ihnen eine Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Dies wird erreicht durch barrierefreie Zugänge zur Wohnung und barrierefreie Gestaltung im Wohnbereich wie z. B. Aufzüge, Rampen, Treppenlifte, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Haltegriffe in Bad und WC und rutsch hemmende Fußbodenbeläge.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, entsprechende Wohnraumanpassungsmaßnahmen zu finanzieren.
Darüber hinaus gibt es Wohnanlagen für ältere Menschen, die häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen stehen.

Ambulante Pflegedienste/Häusliche Pflege:
In der häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Ambulante Pflegedienste in gemeinnütziger oder privatgewerblicher Trägerschaft bieten ihre Dienste an.

Niedrigschwellige Betreuungsleistungen
(nach § 45b Abs.1 SGB XI) sind zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Hierfür steht je Kalenderjahr ein Betrag in Höhe von bis zu 2.400 Euro zur Verfügung.

Pflegeheime
(gemeinnützige oder privat-gewerbliche) bieten eine Vollversorgung bis hin zur Schwerstpflege an

An wen muss ich mich wenden?

Altersgerechte Wohnungen
Beratung zum altersgerechten Wohnen erhalten Sie bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und den Wohlfahrtsverbänden.

Ambulante Pflegedienste/Häusliche Pflege
Nähere Auskünfte erteilen die Geschäftsstellen der Pflegekassen und die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Niedrigschwellige Betreuungsleistungen
Auskünfte hierzu erteilen die Pflegekassen oder die Alzheimer Gesellschaft Thüringen.

Pflegeheime
Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Geschäftsstellen der Pflegekassen, die Heimaufsichtsbehörden und die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

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