Wohngeld Änderungsmitteilung
Nr. 99107023011000Volltext
Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug müssen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde in bestimmten Fällen mitteilen.
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem auszufüllenden Formular (Änderungsmitteilung) müssen Sie auch weitere Unterlagen als Nachweise für die eingetretenen Veränderungen vorlegen. Weitere Unterlagen können insbesondere sein:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Belastung des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular oder den Ausführungen Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich (beispielsweise bei den Meldebehörden oder der Deutschen Rentenversicherung) überprüfen.
Ausführliche Informationen stellt das für Wohngeld zuständige Bundesministerium zur Verfügung:
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Teaser
Ihr Gesamteinkommen hat sich erhöht, Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltmitglieder hat sich verringert? Dann müssen Sie diese Änderungen der Wohngeldbehörde mitteilen.
Frist
D ie Veränderungen müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.
Zuständige Stelle
Zuständige Stellen für die Bewilligung und Rückforderung von Wohngeld sind jeweils
- die Landkreise und kreisfreien Städte,
- die kreisangehörigen Gemeinden Ilmenau, Rudolstadt und Saalfeld.
Rechtsbehelf
Nachdem Sie die Änderungen mitgeteilt haben, erhalten Sie im Falle einer Änderung der Höhe des Wohngelds einen Bescheid Ihrer Wohngeldbehörde. Sehen Sie sich durch diesen Bescheid in Ihren Rechten verletzt, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Wenn Sie beabsichtigen, gegen den Bescheid der Wohngeldbehörde Widerspruch einzulegen, so müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides tun.
Gleiches gilt, falls Sie gegen den Widerspruchsbescheid klagen wollen.
Alle notwendigen Angaben dazu finden Sie jeweils in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Formulare
Die erforderlichen Formulare können Sie über den Formularservice Thüringen unter der Rubrik Wohngeld beziehen:
Alternativ erhalten Sie die Formulare auch bei Ihrer Wohngeldbehörde.
Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.
Bitte erkundigen Sie sich beispielsweise auf der Internetseite Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre
Wohngeldangelegenheit anbietet.