Sprungziele
Seiteninhalt

Startseite

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Zulassung zur Falknerprüfung beantragen

Nr. 99067013007000

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass Sie eine eingeschränkte Jägerprüfung oder zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.

Teaser

Bevor Sie einen Falknerjagdschein beantragen können, müssen Sie eine eingeschränkte Jägerprüfung oder zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
  • Die Prüfungsbehörde entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und über die Prüfungsteilnahme von zugelassenen Bewerbern, die Prüfungsteile oder eine Prüfung nachholen oder wiederholen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer Unteren Jagdbehörde.

Die Formulare sind zudem Bestandteil der Anlage der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher (ThürAPOJ).

Die Prüfungsordnung sowie die notwendigen Formulare können sie unter folgendem Link abrufen:

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum

© 2025 Landkreis Hildburghausen